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Volkshochschule Fürstenfeldbruck
Ermäßigungsregelungen
Die angespannte Haushaltslage durch gekürzte staatliche und kommunale
Zuschüsse zwingt die Volkshochschule Fürstenfeldbruck dazu, die
Gebühren für die VHS-Veranstaltungen anzuheben und die Ermäßigungen
neu zu regeln. Selbstverständlich haben alle unsere Mitglieder weiterhin
Anspruch auf eine Ermäßigung der Kursgebühr.
Da die Stadt Fürstenfeldbruck vertraglich festgelegte kommunale
Zuschüsse für die Erwachsenenbildung erbringt, ist es möglich,
den Bewohnern aus Fürstenfeldbruck ebenfalls eine Ermäßigung
der Kursgebühr zu gewähren. Auch Teilnehmer aus Gemeinden mit
eigener Volkshochschule (Eichenau, Germering, Gröbenzell, Olching
und Puchheim), die mit uns zusammen arbeiten, haben Abspruch auf die einfache
Ermäßigung.
Die beiden Ermäßigungsmöglichkeiten (Mitgliedschaft
und Wohnort) können addiert werden. Mitglieder aus Fürstenfeldbruck
und den VHS-Gemeinden haben daher Anspruch auf die doppelte Ermäßigung.
Neben der Kursgebühr finden Sie daher die einfach ermäßigte
Kursgebühr (in runden Klammern) und die doppelt ermäßigte
Kursgebühr [in eckigen Klammern].
Kursgebühr:
Für alle Teilnehmer
Ermäßigte Kursgebühr: * Für alle Teilnehmer
aus Gemeinden mit vertraglich geregelten
(in runden Klammern)
Zuschüssen (zur Zeit nur Fürstenfeldbruck)
* Für Teilnehmer aus den VHS-Gemeinden Eichenau, Gröbenzell,
Maisach, Olching, Puchheim und Germering
* Für Mitglieder unserer VHS aus nicht genannten Gemeinden
Weitere Ermäßigung: Für
Mitglieder unserer VHS aus Fürstenfeldbruck und aus den
(in eckigen Klammern) Gemeinden,
denen die ermäßigte Kursgebühr zusteht
Berechnungsbeispiel: Kursgebühr
Ermäßigte Kursgeb.
Weitere Ermäßigung
80,--
( 70,-- )
[ 60,--]
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